Die Ortsgemeinde Luxem beabsichtigt einen Bereich der in der Gemarkung Luxem gelegenen Wirtschaftswegparzelle Flur 8, Nr. 97 durch ein entsprechendes Satzungsverfahren aufzuheben, da diese aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Eigentumsverhältnisse für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr nicht mehr benötigt wird.
Daher hat der Ortsgemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 09.05.2017 beschlossen, ein Verfahren zum Erlass einer Satzung über die Außerdienststellen gem. § 24 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) i. V. m. § 58 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) durchzuführen.
Der aufzuhebende Bereich des Wirtschaftswegs ist in dem beigefügten, unmaßstäblich verkleinerten Kartenausschnitt dargestellt. Der Lageplan ist Bestand-teil dieser öffentlichen Bekanntmachung.
Der Satzungsentwurf, bestehend aus Satzungstext, Lageplan und Begründung liegt in der Zeit
vom 24.11.2017 bis einschließlich 27.12.2017
während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 13.00 Uhr bei der Verbands-gemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, Zimmer 47, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Ergänzend zur vorstehend öffentlich bekannt gemachten Auslegung, sind die ausgelegten Satzungsentwurfsunterlagen während des v. g. Zeitraums der Auslegung auch unter
www.vordereifel.de Rubrik „Aktuelles => Offenlage/Downloads“ im Internet in elektronischer Form verfügbar und können eingesehen werden.
Stellungnahmen zu der beabsichtigten Außerdienststellung des vorgenannten Wirtschaftsweges können während dieser Zeit schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht eingehende Stellungnahmen können bei der Entscheidung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Wolfgang Thelen, Ortsbürgermeister